
Bundeswehrumzüge
Wir sind Rahmenvertragspartner vom Auswärtigen Amt (AA), dem Bundesamt für Wehrverwaltung (BAWV) in Europa (ohne GUS) und Übersee (Ohne USA/Kanada) sowie dem Bundesministerium des Innern. Seit Jahrzehnten haben wir uns als verlässlicher Partner für Umzüge von Angehörigen der Bundeswehr im In- und Ausland bewährt. Unsere Leistungen werden nach den jeweiligen Vorschriften des Bundesumzugskostengesetzes (BUKG) abgerechnet und müssen erst nach Erstattung beglichen werden.
Gut zu wissen: Als Umzugsexperten liefern wir regelmäßig geprüfte Umzugsqualität nach DIN ISO 9001:2000.
|
|